WEG Verwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein wesentliches Tätigkeitsfeld unserer Hausverwaltung.

In über 20 Jahren haben wir umfassende Erfahrungen mit den verschiedensten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sammeln können. Um diese Bauvorhaben bewältigen zu können, sind wir auf die Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen angewiesen. Inzwischen können wir unseren Eigentümergemeinschaften für viele Problemfelder Fachleute empfehlen. Wir haben zudem Kontakte zu zuverlässigen Bauunternehmen und Handwerkern. Genauso gern arbeiten wir mit den Firmen zusammen, die das Vertrauen unserer Kunden genießen.

Ein wesentlicher Aspekt ist die rechtliche Verwaltung. Hier müssen die rechtlichen Grundlagen, wie das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung der Gemeinschaft und die aktuelle Rechtsprechung beachtet werden, um möglichst rechtssichere Beschlüsse herbeiführen zu können.

Die jährlichen Abrechnungen erstellen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir bemühen uns um eine klare und übersichtliche Abrechnung.

Zu den Aufgaben und Befugnissen einer WEG-Verwaltung gehören unter anderem:

  • Buchführung, Kontoführung

  • Erstellen von Wirtschaftsplan, Abrechnung und Heizkostenabrechnung

  • Vorbereitung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung

  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

  • Planung von Instandhaltung und Reparaturen

  • Bearbeitung von Versicherungsschäden

  • Verträge und Überwachung der Dienstleister

  • Rechtliche Vertretung der WEG